Führerschein-Klassen

Ihr könnt in meiner Fahrschule folgende Führerscheine erwerben:

Übersicht Sonderfahrten

Klasse Land Autobahn Dunkel
A1, A, B 5 4 3
A1 auf A
A1 auf A2
A2 auf A
3 2 1
B auf BE 3 1 1

Hinweis

1 Theoriestunde = 90 min
1 Praxisstunde = 45 min

Neue fahrerlaubnisrechtliche Regelungen für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe der Fahrerlaubnisklasse B

"Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen sind heute in der Regel mit Automatikgetriebe oder auch ohne Getriebe ausgestattet.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 06.11.2020 neuen Regelungen für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe der Fahrerlaubnisklasse B zugestimmt. Danach wird es ab dem 01. April 2021 möglich sein, die Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.

Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung sieht vor, auf die sogenannte Automatikbeschränkung zu verzichten beziehungsweise diese Beschränkung aufzuheben, auch wenn die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe absolviert worden ist. Voraussetzung ist eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt, in der der jeweilige Bewerber nachweisen muss, dass er zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B befähigt ist.

Mit dieser Regelung machen wir den Verkehr sicherer und nachhaltiger, indem die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler gesteigert und somit auch der Einsatz solcher Fahrzeuge in den Fahrschulen gefördert wird.

Darüber hinaus enthält die Verordnung neue Vorgaben für Prüfungsfahrzeuge der Klasse A2, Regelungen zur Inkraftsetzung fahrerlaubnisrechtlicher Richtlinien und eine Änderung der Gebühren für den Führerschein.""

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, www.bmvi.de